Für Studienplatzklagen im Bereich der Zahnmedizin gelten zunächst die allgemeinen Ausführungen zur Studienplatzklage sowie weitgehend die Ausführungen zu der Studienplatzklage Medizin. Im Vergleich zu vielen anderen Studiengängen sind Studienplatzklagen im Bereich der Zahnmedizin vergleichbar speziell wie im Studiengang Humanmedizin, so dass es für eine erfolgreiche Studienplatzklage einer sehr differenzierten Vorbereitung der Studienplatzklage bedarf.
Als spezialisierte und aufgrund umfangreicher Fachpublikationen wissenschaftlich ausgerichtete Kanzlei für die Studienplatzklage Zahnmedizin werden Dr. Heinze & Partner schon in einem sehr frühen Beratungsstadium viele Aspekte berücksichtigen, durch die bereits die Auswahl der bei Hochschulstart anzugebenden Universitäten beeinflusst wird, um für Sie individuell die größten Chancen auf den Erhalt des Studienplatzes gewährleisten zu können.
Für das Studium der Zahnmedizin wird im Abitur mittlerweile zum Teil die Durchschnittsnote 1.0 zur Erlangung eines Studienplatzes im regulären Bewerbungsverfahren verlangt. Da viele Bewerber diese Voraussetzung nicht erfüllen, ist die Zahl der Antragsteller, die ihren Studienplatz im Studiengang Zahnmedizin einklagen, im Vergleich zu anderen Studiengängen hoch.
Die Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes im Studiengang Zahnmedizin sind ebenso wie im Bereich der Humanmedizin erhöht, soweit eine Studienplatzklage in ein höheres Fachsemester Zahnmedizin erfolgt. Diese kann auf einen Studienplatz Zahnmedizin im 2. Fachsemsester, einen Studienplatz Zahnmedizin im 3. Fachsemester oder einen Studienplatz Zahnmedizin im 4. vorklinischen Fachsemester bzw. einen Studienplatz Zahnmedizin im klinischen Semester (5. Fachsemester und höher) ausgerichtet sein. Die Studienplatzklage in ein höheres Fachsemester Zahnmedizin ist aber an spezielle Voraussetzungen geknüpft.