Es gibt in diversen Studiengängen im Hinblick auf Teilstudienplätze und Zweitstudienbewerber Besonderheiten. Bei Teilstudienplätzen gilt dies insbesondere für den Studiengang Medizin.
Die auf die Studienplatzklage spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner beraten Sie dazu.
Im Rahmen der Studienplatzvergabe (insbesondere Medizin und Zahnmedizin) kann im behördlichen bzw. im gerichtlichen Verfahren eine Teilstudienplatzvergabe erfolgen. Im Hinblick auf Teilstudienplätze kann es geschickt sein, eine Studienplatzklage für einen Teilstudienplatz zu betreiben,
um sich parallel bzw. anschließend in ein höheres Semester bzw. in den Studienabschnitt wie zum Beispiel den klinischen Studienabschnitt Medizin zum aus dem Ausland zum Studienplatzwechsel nach Deutschland einzuklagen.
Schwierig ist das Einklagen in ein Zweitstudium. Studienabschlüsse im Ausland wirken sich in der Regel nicht negativ auf die Studienplatzvergabe in Deutschland aus.
Durch einen Erststudienabschluss in Deutschland werden die Chancen auf das erfolgreiche Einklagen eines Zweitstudienplatzes in Deutschland allerdings erheblich verringert.
Besonderheiten gibt es in diversen Studiengängen – insbesondere den medizinischen Studiengängen und somit bei der Studienplatzklage Medizin und Zahnmedizin – im Hinblick auf Teilstudienplätze und Zweitstudienbewerber. Teilstudienplätze gibt es insbesondere im Bereich der Studienplatzklage Medizin. Die auf die Studienplatzklage spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner beraten Sie dazu.
Teilstudienplatz Medizin
Teilstudienplatz Zahnmedizin
Teilstudienplatz sonstige Studiengänge
Im Rahmen der Studienplatzvergabe kann im behördlichen bzw. im gerichtlichen Verfahren eine Teilstudienplatzvergabe erfolgen. Das kann geschehen, wenn sich ein Studiengang – zum Beispiel der Regelstudiengang Humanmedizin – in verschiedene Studienanschnitte unterteilen lässt. Es kann insoweit etwa vorkommen, dass es für den vorklinischen Studienabschnitt einen Studienplatz an einer Universität gibt, während es für den klinischen Abschnitt an der Kapazität fehlt. In derartigen Konstellationen kann ein Teilstudienplatz vergeben und von den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner eingeklagt werden. Teilstudienplätze gibt es allerdings nicht nur beim Einklagen eines Studienplatzes Medizin, sondern auch bezüglich anderer Studiengänge.
Im Hinblick auf Teilstudienplätze kann es geschickt sein, eine Studienplatzklage für einen Teilstudienplatz zu betreiben, um sich parallel bzw. anschließend in ein höheres Semester bzw. in den Studienabschnitt wie zum Beispiel den klinischen Studienabschnitt Medizin zum Quereinstieg einzuklagen. Im Rahmen etwaiger Modellstudiengänge ist die Unterteilung in Studienabschnitte komplexer, so dass die Erlangung eines Teilstudienplatzes juristisch sehr komplex und daher tendenziell schwerer durchsetzbar ist.
Schwierig ist das Einklagen in ein Zweitstudium. Dabei ist zwischen dem Erststudium im Ausland Wechsel des Studienortes nach Deutschland und dem Erststudium im Inland zu unterscheiden. Studienabschlüsse im Ausland wirken sich in der Regel nicht negativ auf die Studienplatzvergabe in Deutschland aus. Durch einen Erststudienabschluss in Deutschland werden die Chancen auf das erfolgreiche Einklagen eines Zweitstudienplatzes in Deutschland allerdings erheblich verringert. Bestenfalls lassen Sie sich schon vor Beginn des Erststudiums von den auf die Studienplatzklage spezialisierten Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner im Hinblick auf ein späteres Zweitstudium beraten lassen. Fällt Ihnen die Problematik des Zweitstudiums erst nach Abschluss des Erststudiums auf, werden Dr. Heinze & Partner Ihnen die Möglichkeiten einer Studienplatzklage in ein Zweitstudium erläutern und eine zielgerichtete Strategie für Sie entwickeln, mittels derer eine Studienplatzklage in ein Zweitstudium sinnvoll erfolgen kann.