Innerkapazitäre Vorabquote
Außerkapazitäre Klage
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner
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In einigen Studienfächern ist die Aufnahme eines Zweitstudiums aufgrund hinreichender Kapazitäten unproblematisch.
Anders ist dies in Studiengängen, die einem strikten Numerus Clausus wie zum Beispiel die medizinischen Studiengänge unterliegen.
Obwohl eine Vorabquote für Studienplatzbewerber in ein Zweitstudium verfassungsrechtlich bedenklich ist, ist sie auch im aktuellen Vergabesystem
zum Beispiel in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie erneut berücksichtigt worden.
Um einen Studienplatz für ein Zweitstudium einzuklagen bedarf es nicht nur der Kompetenz Ihrer Rechtsanwälte
im Bereich der außerkapazitären Studienplatzklage, sondern auch im Rahmen der innerkapazitären Studienplatzklage.
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind auf die Studienplatzklage bzw. Studienklage bundesweit spezialisiert und vertreten Sie auch in Ihrer Studienklage Zweitstudium. In einigen Studienfächern ist die Aufnahme eines Zweitstudiums aufgrund hinreichender Kapazitäten unproblematisch. Anders ist dies in Studiengängen, die einem strikten Numerus Clausus wie zum Beispiel die medizinischen Studiengänge unterliegen. Die Studienklage Zweitstudium Medizin, die Studienklage Zweitstudium Zahnmedizin, die Studienklage Zweitstudium Tiermedizin, die Studienklage Zweitstudium Pharmazie und die Studienklage Zweitstudium Psychologie sind somit deutlich schwieriger durchzuführen.
Um einen Studienplatz für ein Zweitstudium einzuklagen bedarf es nicht nur der Kompetenz Ihrer Rechtsanwälte im Bereich der außerkapazitären Studienplatzklage, sondern auch im Rahmen der innerkapazitären Studienplatzklage. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG ist die Eignung das zentrale Vergabekriterium. Obwohl eine Vorabquote für Studienplatzbewerber in ein Zweitstudium verfassungsrechtlich bedenklich ist, ist sie auch im aktuellen Vergabesystem zum Beispiel in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie erneut berücksichtigt worden. Die diesbezügliche Studienplatzklage ist primär eine innerkapazitäre Studienplatzklage Zweitstudium.
Eine außerkapazitäre Studienplatzklage für Zweitstudienbewerber ist deutlich komplizierter als eine außerkapazitäre Studienplatzklage für Erststudienbewerber. Im Rahmen einer standardisierten außerkapazitären Studienplatzklage wird Zweitstudienbewerbern häufig entgegengehalten, dass sie mit einem Zweitstudium entgegen dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG einen Studienplatz blockieren würden. Dabei wird allerdings oft verkannt, dass der Gleichheitsgrundsatz gegenüber der jeweiligen juristischen Person öffentlichen Rechts im Hinblick auf Vergleichspaare innerhalb der juristischen Personen gesondert zu betrachten ist, nicht aber übergreifend gilt. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Arne-Patrik Heinze hat umfangreich zum Verfassungsrecht, zum Verwaltungsrecht und zur Studienplatzklage publiziert und wird Ihnen als Spezialist für die Studienplatzklage fachkompetent aufzeigen, wie Ihre Studienplatzklage Zweitstudium als Zweitstudienbewerber möglichst effizient und zielorientiert zu führen ist.