Die Spezialisten für die Studienplatzklage Dr. Heinze & Partner werden oft gefragt, ob eine Studienplatzklage an einer privaten Hochschule bzw. Universität möglich ist. Die Studienplatzklage gegen eine Privathochschule bzw. Privatuniversität hat nichts mit der so genannten Kapazitätsklage zu tun, so dass viele Anwälte bei Klagen in diesen Fällen ratlos wirken. Letztlich gibt im Bereich der Klagen gegen eine private Hochschule bzw. eine private Universität zwei Möglichkeiten, die im Einzelfall exakt mit wissenschaftlicher Expertise zu prüfen sind.
Bei einer Studienplatzklage gegen eine private Hochschule bzw. Universität handelt es sich um einen so genannten zivilrechtlichen Kontrahierungszwang, den viele Jurist*innen schon im Studium ausgespart oder nicht verstanden haben. Insoweit handelt es sich um eine sehr spezielle Konstellation, die im Vorfeld im Hinblick auf die Erfolgschancen exakt geprüft werden muss. Die Spezialisten für Bildungsrecht Dr. Heinze & Partner werden Sie mit wissenschaftlicher Expertise aufklären.
Ein zweiter Weg, den Zugang zu einer privaten Hochschule bzw. Universität kann die Prüfungsanfechtung bezüglich eines Aufnahmetests sein, bei der in der Regel formelle und materielle Fehler angegriffen werden können. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner werden Sie bei Ihrer Prüfungsanfechtung professionell vertreten.