Rechtsanwälte Heinze haben im Rahmen einer Studienplatzklage gegen die HAW (Hochschule für angewandte Wissenschaften) im Studiengang Medientechnik einen Vergleich erzielt. Nachdem die Rechtsanwältin der Hochschule zunächst rechtsirrig davon ausging, dass für einen außergerichtlichen Vergleich kein Vergleichsvertrag zu schließen sei, weil sie dies immer so mache, wiesen die Rechtsanwälte Heinze darauf hin, dass der außergerichtliche Vergleich ein Vertrag ist, welcher der Schriftform bedarf. Da die Anwältin der Hochschule dies trotz mehrfacher Hinweise juristisch nicht verstanden hatte, regten die Rechtsanwälte Heinze beim Verwaltungsgericht an, anstelle des außergerichtlichen Vergleichs einen Gerichtsvergleich zu schließen. Dieser ist für den Mandanten zwar etwas teurer, jedoch ein vollstreckbarer Titel gegen die Hochschule und gewährleistet anders als ein formunwirksamer außergerichtlicher Vergleich, den die Anwältin der Hochschule vorschlug, Rechtssicherheit für den Mandanten. Da der Richter die Rechtsauffassung der Rechtsanwälte Heinze teilte, wurde ein Gerichtsvergleich formuliert.