Innerkapazitäre Strategie Studienplatzklage
Außerkapazitäre Strategie Studienplatzklage
Plurale Strategie Studienplatzklage
Erweiterte Strategie
Sie sollten sich frühzeitig von den Rechtsanwälten für Studienplatzklagen Dr. Heinze & Partner über das Einklagen eines Studienplatzes beraten lassen, weil die Erfolgschancen durch eine geschickte Auswahl der Hochschulen bzw. Universitäten schon im Vorfeld der innerkapazitären Bewerbung exorbitant erhöht werden kann.
Eine strategisch perfekt durchzuführende Studienplatzklage muss sehr frühzeitig geplant werden.
Insbesondere bei Studienplatzklagen im Bereich der medizinischen Studiengänge ist die Ausarbeitung einer langfristig angelegten Strategie sehr vorteilhaft. Das liegt an den vielfältigen strategischen Möglichkeiten.
Dabei werden Eignungstests wie zum Beispiel der TMS, der HAM-NAT oder ein Eignungstest Pharmazie ebenso eingebunden wie die Möglichkeit eines Quereinstieges bzw. Hochschulwechsels oder einer pluralen Strategie. Auch ein Einstieg über einen anderen Studiengang mit späterer Anrechnung der erbrachten Leistungen kann sinnvoll sein.
Aus der jeweils aktuellen Rechtsprechung zu Kapazitäten einzelner Hochschulen bzw. Universitäten können sich Indizien für zukünftige Studienplatzklagen ergeben. Die Auswertung der Rechtsprechung der jüngsten Vergangenheit ist im Hinblick auf in Studienplatzklagen für die Auswahl der Hochschulen bzw. Universitäten für potentiell aktuell fehlerhafte Kapazitätsberechnungen unter Umständen relevant. Allerdings gibt es auch eine Vielzahl anderer Faktoren, die von den Anwälten für die Studienplatzklage Dr. Heinze & Partner bei der Auswahl der Hochschulen bzw. Universitäten strategisch berücksichtigt werden.
Bei vielen Hochschulen bzw. Universitäten werden zudem zunehmend frühe Fristen vorgegeben, um die Chancen auf eine erfolgreiche Studienplatzklage insbesondere für diejenigen zu verringern, die nicht professionell beraten sind. Nicht anwaltlich vertretene Bewerber versäumen ebenso wie nicht spezialisierte oder fachlich unqualifizierte Rechtsanwälte wichtige Fristen in deren Unkenntnis.
Wichtig ist, dass Sie sich so früh wie möglich mit den auf die Studienplatzklage spezialisierten Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner in Verbindung setzen und eine erfolgsversprechende Strategie erarbeiten. Auch wenn auf einigen Internetseiten suggeriert wird, dass eine Studienplatzklage auch ohne Anwalt zumindest in der ersten Gerichtsinstanz dieselben Erfolgsaussichten hat, wie mit einem auf die Studienplatzklage spezialisierten Rechtsanwalt, sollten Sie sich von solchen Aussagen nicht blenden lassen. Eine professionelle Beratung ist sinnvoll und notwendig. Mit einer professionellen Beratung ist zunächst eine umfassende Erstberatung gemeint, die bei den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner in der Regel 45-90 Minuten dauert. Sie ist ein sehr wichtiger Aspekt der Mandantenbetreuung, weil auf der Grundlage der Erstberatung die Entscheidung des Mandanten für eine etwaige Mandatierung getroffen wird. Kostenlose Erstberatungen im Kurzformat sind unseriös und werden nicht selten in der Regel an anderer Stelle zu allem Überfluss auch noch verdeckt eingepreist. Außerdem sollten Sie sich fragen, wie gut ein Rechtsanwalt Ihre Interessen wohl vertreten wird, wenn er nicht einmal in der Lage ist, für die Dienstleistung seiner Erstberatung zur Studienplatzklage ein Honorar zu berechnen. Beim Verzicht auf eine professionelle rechtliche Beratung würden Sie am falschen Ende – nämlich an Ihrer beruflichen Zukunft – sparen.
Auf einen Studienplatz sollten Sie sich nicht „mal eben nebenbei“ bewerben und einklagen, denn eine Ablehnung kommt einem Zeitverlust von sechs bis zwölf Monaten gleich. Wenn Sie zwölf Monate Ihres späteren Endgehalts kalkulieren, erkennen Sie, wie teuer auch nur kleinste Fehler für Sie bei langfristiger Betrachtung der Angelegenheit werden. Zudem werden Sie Ihren Beruf vermutlich über Jahrzehnte ausüben, so dass dessen Wahl Ihnen eine gute Lebensstrategie wert sein sollte. Zumindest die Investition in eine Erstberatung bei einem wissenschaftlich orientierten Anwalt für die Studienklage sollten Sie in Betracht ziehen. Die auf die Studienplatzklage spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner kennen die Feinheiten und Unwägbarkeiten genau, so dass Ihre Chancen auf einen Studienplatz mit deren Mandatierung gegenüber einem Antrag „Marke Eigenbau“ im Sinne irgendeiner Studierendenberatungsstelle bzw. eines AStA oder im Vergleich zu einer anwaltlichen Billiglösung exorbitant höher sind.
Tatsächlich ist es so, dass ein Erstberatungsgespräch kaum früh genug erfolgen kann, denn sobald Ihre Abiturnote absehbar ist, können Dr. Heinze & Partner gezielt Universitäten bzw. Hochschulen für Sie heraussuchen und die erforderliche Strategie entwickeln. Dabei können Dr. Heinze & Partner zum Beispiel anhand Ihrer Abiturnote bzw. sonstigen innerkapazitären Kriterien entscheiden, ob im einstweiligen Rechtsschutz eher auf innerkapazitäre Kriterien gesetzt wird, oder aber auf einen Erfolg in einem etwaigen Losverfahren. Auch könnte es von Interesse sein, ob Sie in eine plurale Strategie Studienplatzklage wählen, die eine Studienplatzklagebeinhaltet, bei der Sie entweder in einem anderen Studienfach oder im Ausland zunächst ihr Studium beginnen. Daraus können sich einige Vorteile ergeben, da Ihre erbrachten Leistungen bei richtiger Wahl angerechnet werden können und Sie keine unverhältnismäßige Wartezeit in Kauf nehmen müssen, die rechtlich ohnehin vom Merkmal der Eignung verdrängt wurde. Zusätzlich können Dr. Heinze & Partner Ihnen eine erweiterte Strategie der Studienplatzklage aufzeigen, welche über die inner- und außerkapazitären Verfahren sowie die plurale Strategie hinausgeht.
Indem Sie sich früh an Dr. Heinze & Partner als Rechtsanwälte für Studienplatzklagen, wenden, haben Sie auch den Vorteil, dass Sie entgegen vieler Ihrer Mitbewerber, keine wichtigen Fristen verpassen. Denn viele Ihrer Mitbewerber verpassen erfahrungsgemäß die früh angesetzten Fristen mancher Bundesländer, weil sie sich erst nach der Ablehnung ihrer Bewerbung beraten lassen. Mit einer frühzeitig entwickelten Strategie ist die Zahl der Antragsteller bei Hochschulen bzw. Universitäten deutlich geringer als ohne und Ihre Erfolgschance steigt merklich an, wenn Sie sich rechtzeitig an Dr. Heinze & Partner wenden. Das bedeutet aber nicht, dass es sich zwingend lohnt, sich in diesen Bundesländern zu bewerben. Dr Heinze & Partner werten für Sie alle bekannten Faktoren auswerten und die für Sie am besten passende Strategie erarbeiten, um Ihren Studienplatz einzuklagen.
Dazu gehört es auch, dass wir durch frühes Einschreiten dafür sorgen können, einem weiteren, leider sehr häufig vorkommenden, Fehler vorzubeugen. Wer sich für einen medizinischen Studiengang über Hochschulstart.de bewirbt, kann bei seiner Bewerbung mittlerweile unbegrenzt bewerben. Das ist auch notwendig, denn bei vielen Gerichten bzw. in vielen Bundesländern ist eine Bewerbung im regulären Verfahren mittlerweile Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein außerkapazitärer Antrag gestellt werden kann. Wer sich also nicht bei allen Universitäten bewirbt, an denen eine solche Bewerbung keine Voraussetzung für eine Studienplatzklage ist, versäumt mitunter die Möglichkeit, sich später bei Universitäten mit höherer Erfolgschance einzuklagen, weil bei diesen eine vorherige Bewerbung erforderlich ist.Kümmern Sie sich daher frühzeitig um Ihre Studienplatzklage und machen Sie sich bewusst, was es bedeutet, sich für einen Studienplatz einzuklagen – sei es in der Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Psychologie, Lehramt, den Rechtswissenschaften (Jura) oder den Erziehungswissenschaften. Überall sind die Erfolgsaussichten unterschiedlich hoch und überall gibt es andere Ansprüche an die Fristenwahrung und die Form Ihrer Bewerbung / Anträge. Es ist für Sie als juristischer Laie nicht zu leisten, sich derart umfassend zu informieren, dass die Erfolgschancen Ihrer selbst entworfenen Studienplatzklage, derer eines Rechtsanwaltes, der auf Studienplatzklagen spezialisiert ist, gleichkommen.Die Rechtsanwälte für die Studienplatzklage Dr. Heinze & Partner wenden erhebliche Ressourcen auf, um stets aktuell und besser als die Konkurrenz zu sein. Dies führt in Kombination mit der bundesweit einmaligen Kombination aus wissenschaftlichen Hintergrund, Publikationen, Lehre und Geschäftsführungstätigkeit des Dr. Arne-Patrik Heinze als Spezialist für Studienplatzklagen zu einer optimalen Beratung im Bereich der Studienplatzklagen.
Sollten Sie dennoch ohne Hinzuziehung der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner versucht haben, sich in erster Instanz einzuklagen, scheuen Sie sich dennoch nicht davor, sich bei einer Ablehnung Ihres Antrages zeitnah bei den Anwälten Dr. Heinze & Partner zu melden. Zwar können einige sinnvolle strategische Schachzüge dann nicht mehr vollzogen werden, jedoch haben Sie unter Umständen zumindest Chancen, in zweiter Instanz einen Studienplatz zu erhalten.
Dr. Heinze & Partner werden Ihnen in einem solchen Fall zur Seite stehen und in der Beschwerdeinstanz in optimaler Weise wissenschaftlich juristisch argumentieren und etwaige Kapazitätsberechnungsfehler vortragen.
Die Tatsache, dass ein Großteil der Verfahren nicht mündlich geführt wird, erlaubt es den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner, Sie bundesweit zu vertreten. Es ist Dr. Heinze & Partner möglich, die individuell für Sie passende Strategie zu entwickeln, da sie die Besonderheiten der Universitäten bzw. Hochschulen, Verwaltungsgerichte, der höheren Gerichte und Bundesländer kennen. Außerdem sind Dr. Heinze & Partner aufgrund ihrer wissenschaftlichen Grundlage herausragend fachkompetent und somit in der Lage, kreative neue juristische Ansätze zu entwickeln, um Gerichte dadurch zur Änderung der Rechtsprechung zu veranlassen.
Kontaktieren Sie Dr. Heinze & Partner deshalb frühzeitig und entwickeln Sie mit ihnen eine zu Ihren Anforderungen passende Strategie für Ihre Studienplatzklage.
Außerkapazitäres Verfahren und innerkapazitäres Verfahren
1. Gerichtsinstanz
2. Gerichtsinstanz
Bundesverfassungsgericht