Prüfungsanfechtung TMS
Prüfungsanfechtung HAM-NAT
Prüfungsanfechtung Eignungstest Psychologie
z.B. STAV-Psych (Name und Link senden)
Prüfungsanfechtung Eignungstest Pharmazie/ PhaSt
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner informieren Sie über die grundlegenden Umstrukturierung des zentralen Vergabesystems für Studienplätze.
Die Veränderungen sind die Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes und haben verbesserte Klagemöglichkeiten zur Folge.
Eignungstests wie der TMS und der HAM-NAT haben nunmehr eine deutlich höhere Bedeutung.
Sie können genau genommen im Rahmen einer Studienklage eine Prüfungsanfechtung durchführen.
Hinter einigen Eignungstests steht eine zivilrechtliche Gesellschaft, andere werden ausschließlich im Rahmen des öffentlichen Rechts betrieben.
Die auf die Studienplatzklage spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner nutzen für Sie die Unterschiede für eine individuelle rechtsdogmatisch innovative Strategie.
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind auf die bundesweite Studienplatzklage – auch Studienklage genannt – und die Prüfungsanfechtung spezialisiert. Aufgrund der grundlegenden Umstrukturierung des zentralen Vergabesystems insbesondere in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG, die sich allerdings auch auf andere Studiengänge – insbesondere solche mit Eignungstests wie den Studiengang Psychologie – auswirkt, ergibt sich eine deutlich verbesserte Klagemöglichkeit.
Sind Sie durch wissenschaftlich geprägte und qualifiziert agierende Rechtsanwälte wie die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner vertreten, werden diese Ihnen die entscheidenden Schnittstellen zwischen einer Studienplatzklage, dem Prüfungsrecht und dem Verfassungsrecht aufzeigen. Da Eignungstests wie der TMS und der HAM-NAT nunmehr eine deutlich höhere Bedeutung haben, da sie im Rahmen der Eignungsquote und im Auswahlverfahren der Hochschulen relevant sind, wird es in diesen Bereichen vermehrt die Prüfungsanfechtung TMS und die Prüfungsanfechtung HAM-NAT geben. Sie können genau genommen im Rahmen einer Studienklage eine Prüfungsanfechtung durchführen, soweit Ihr Rechtsanwalt für Studienplatzklagen dazu fachlich in der Lage ist. Gleiches gilt im Übrigen für das Auswahlgespräch im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschulen.
Der TMS wird von einer zivilrechtlichen Gesellschaft kommerziell betrieben, die der Universität Heidelberg gehört. In diesem Zusammenhang lassen sich rechtsdogmatisch innovative Strategien entwickeln, die dazu führen können, dass Sie privatrechtlich gegen die Betreibergesellschaft und zusätzlich gegen die Universität Heidelberg direkt vorgehen können. Ähnlich ist es beim Eignungstest Psychologie (z.B. STAV-Psych), während der HAM-NAT der Universität Hamburg direkt zugeordnet ist und somit ausschließlich öffentlich-rechtlich betrieben wird. Die auf die Studienklage spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner werden Sie auf wissenschaftlichem Niveau qualifiziert beraten, um Ihnen den für Sie optimalen Klageweg aufzuzeigen.