Die Spezialisten für die Studienplatzklage Dr. Heinze & Partner werden regelmäßig um Rat gebeten, wenn es um ein Medizinstudium an einer Privatuniversität oder einer Universität im Ausland geht. Beide Varianten bergen erhebliche Unsicherheit.
Das Medizinstudium im Ausland kann zu einem Abschluss führen, mittels dessen später die Approbation in Deutschland erstrebt wird.
Während die Erlangung der Approbation im Bereich Medizin jedenfalls aus dem EU-Ausland lange unkompliziert verlief, werden die Hürden zunehmend größer. In anderen Berufsbereichen gibt es auch im Bereich der Europäischen Union schon lange Gleichwertigkeitsprüfungen, Kenntnisprüfungen usw. Derartige Prüfungen wird es auch im Bereich Medizin zunehmend geben, so dass es geschickt erscheint, vor Abschluss des Studiums im Ausland zum Beispiel mittels einer Studienplatzklage aus dem Ausland nach Deutschland unter Anrechnung erbrachter Leistungen nach Deutschland zu wechseln. Das Studium im Ausland sollte also eher dem Ziel dienen, anrechenbare Leistungen im Ausland zu erlangen, um sich dann in Deutschland in ein höheres Semester in ein Studium einzuklagen, um Komplikationen nach Erlangung des Abschlusses zu vermeiden. Die Universitäten im Ausland sind daher im Vorfeld geschickt auszuwählen und im Hinblick auf die Anrechenbarkeit der dortigen Leistungen zu prüfen. Das ist aufgrund der unterschiedlichen Studienverläufe sehr wichtig, zumal in einigen Ländern die Wissenschaftsfreiheit derart stark beschnitten wurde, dass die Anerkennung dort erbrachter Leistungen in Deutschland schwieriger werden wird.
Soweit ein Medizinstudium im Nicht-EU-Ausland absolviert wurde, wird die Anerkennung sehr kompliziert. In der Regel bedarf es einer Kenntnisprüfung, deren Ergebnis dann im Rahmen einer Prüfungsanfechtung angegriffen werden kann. Die Spezialisten für Bildungsrecht Dr. Heinze & Partner sind insoweit gerne Ihre Ansprechpartner.
Auch das Medizinstudium an einer Privatuniversität hat erhebliche Nachteile. Einerseits ist der Ruf privater Universitäten im Bereich Medizin oft nicht sehr gut. Andererseits sind Medizinstudienplätze teuer, so dass sie sich trotz erheblicher Studienkosten oft nicht rechnen. Es besteht daher stets die Gefahr, dass ein Betreiber den Studiengang einstellt und die Studierenden anschließend einer Gesellschaft mit Haftungsbeschränkung – schlimmstenfalls im Ausland – hinterherklagen müssen. Es gibt im Bereich privater Hochschulen einige sehr zweifelhafte Konstruktionen, so dass in jedem Fall genau geprüft werden sollte, wer hinter welcher Gesellschaft steht.
Hinzu kommt, dass die Spezialisten für Bildungsrecht Dr. Heinze & Partner es immer wieder erlebt haben, dass private Hochschulen in unterschiedlichen Studiengängen entgegen vorheriger Angaben nicht akkreditiert waren oder ihre Akkreditierung verloren haben. Dann bleiben nur unerfreuliche Schadensersatzklagen, durch welche die verlorene Lebenszeit allerdings nicht wiedererlangt werden kann.