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Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner
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Der Erfolg einer Studienplatzklage hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem die Anzahl der Antragsteller bei den Gerichten, eine geschickte Auswahl der richtigen Hochschulen bzw. Universitäten sowie das Finanzbudget.
Je früher Sie sich professionell beraten lassen, desto höher sind die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage.
Die Erfolgsaussichten steigen, wenn eine individuelle Strategie entwickelt wird.
Bei der Entwicklung einer zielführenden Strategie für eine Studienplatzklage sind unter anderem die Auswertung der Rechtsprechung aus jüngerer Vergangenheit, eine etwaige Verbesserung der Bewerbungsnote durch einen Test (zum Beispiel TMS im Bereich Medizin) sowie etwaige Quereinstiegsmöglichkeiten über das Ausland zu berücksichtigen.
Der entscheidende Teil der sogenannten Studienplatzklagen sind die Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten.
Im Rahmen dieser sogenannten Studienplatzklagen setzen sich die Anwälte für die Studienplatzklage Dr. Heinze & Partner dafür ein, dass Sie einen – zunächst vorläufigen – Studienplatz zugesprochen bekommen.
Soweit Sie in der ersten Gerichtsinstanz keinen Studienplatz erhalten, werden Dr. Heinze & Partner im Falle einer Erfolgsaussicht im Beschwerdeverfahren erneut wissenschaftlich substantiiert vortragen und somit versuchen, in der höheren Gerichtsinstanz einen Studienplatz für Sie einzuklagen.
Der Erhalt eines Studienplatzes kann auch beim Einklagen des Studienplatzes nicht garantiert werden. Wer behauptet, dass ein Anwalt für die Studienplatzklage Sie sicher ins Studium einklagen kann, hat entweder keinerlei Erfahrung und Fachkenntnis im Bereich der so genannten Studienplatzklage, oder aber er will schlichtweg um jeden Preis an ihr Geld.
Grundsätzlich gilt, dass die folgenden Prognosen auf der Annahme beruhen, dass Sie sich frühestmöglich bei den auf eine Studienplatzklage spezialisierten Anwälten Dr. Heinze & Partner melden und Sie somit keine Fristen versäumen, um sich an der Universität bzw. Hochschule einzuklagen. Sollten Sie schon einige Fristen versäumt haben, sinken Ihre Chancen auf das erfolgreiche Einklagen eines Studienplatzes zum Teil erheblich.
Bei der Vergabe der Studienplätze im Rahmen einer Studienplatzklage spielen viele Faktoren eine Rolle. Einige maßgebliche Aspekte sind die Anzahl der Antragsteller, die Auswahl der richtigen Universitäten bzw. Hochschulen durch einen fachkundigen Rechtsanwalt für die Studienplatzklage anhand der maßgeblichen Rechtsprechung und das eigene Finanzbudget. Unstrittig ist, dass mit sinkender Anzahl der Antragsteller auch die eigenen Erfolgsaussichten beim Einklagen eines Studienplatzes steigen, denn nicht selten werden die vom Gericht freigegebenen Plätze im Losverfahren vergeben. Allerdings kennt ein Rechtsanwalt die Zahl der Antragsteller im Vorfeld nicht. Aus den vorherigen Semestern lässt sich bestenfalls eine Tendenz der Anzahl der Antragsteller bei der Studienplatzklage entnehmen. Jeder, der behauptet, er könne aus seiner Erfahrung die Erfolgschancen realistisch einschätzen, arbeitet nicht seriös. Die Zahl der Antragsteller kann von einem Semester auf das andere Semester erheblich schwanken. Es zählen andere Faktoren sowie die juristisch-wissenschaftliche Fachkompetenz, um die richtigen Universitäten für Sie auswählen und ihre Chancen beim Einklagen eines Studienplatzes an der Universität bzw. Hochschule erhöhen zu können. Dabei passen Dr. Heinze & Partner die Strategie ihrem Budget an. Zutreffend ist, dass Ihre Chancen mit der Anzahl der zu verklagenden Universitäten bzw. Hochschulen – abhängig vom Studiengang – steigen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der eine Beschränkung durch Ortspräferenzen mit der primären maßgeblichen Eignung grundsätzlich unvereinbar ist.
Es ist notwendig, von Beginn an eine passende Zahl an Universitäten bzw. Hochschulen auszuwählen. Dr. Heinze & Partner werden beim Einklagen ins Studium für Sie in Ihrer persönlichen Situation das Optimum herausholen.
Sollten sie nur einen Antrag stellen wollen, werden Dr. Heinze & Partner die erfolgversprechendste Universität bzw. Hochschule für Sie heraussuchen.
In der zweiten Instanz werden Dr. Heinze & Partner als Anwälte für die Studienplatzklage sich ebenfalls auf einen wissenschaftlich substantiierten Fachvortrag konzentrieren und so versuchen, einen – zunächst vorläufigen – Studienplatz für sie zu erstreiten. Im Übrigen können Erfolgsaussichten Ihrer Studienplatzklage in einigen Studiengängen deutlich erhöht werden, wenn Sie neben den Anträgen an mehreren Hochschulen bzw. Universitäten ein Studium im Ausland beginnen und nach der Aufnahme des Studiums und Anrechnung einiger Studienleistungen zu einem juristisch optimalen Zeitpunkt wieder nach Deutschland wechseln. Durch den Studienortwechsel durch einen so genannten Quereinstieg werden Ihre Chancen deutlich verbessert, wenngleich er zu einer höheren finanziellen Belastung führt.
Ihre Chancen steigen im Laufe des Verfahrens, denn nicht jeder Antragsteller geht beim Einklagen ins Studium über die erste Instanz hinaus und wendet die Zeit und das Geld auf, um in der Beschwerdeinstanz doch noch an einen Studienplatz zu gelangen. Die Beschwerde muss allerdings auch juristisch sinnvoll sein.
Sowohl die Anzahl der Bewerber als auch die Anzahl freier Studienplätze ist im Voraus kaum kalkulierbar, weil im Vorfeld vollständige Zahlen fehlen. Jegliche Pauschalisierung durch zum Beispiel irgendeine App zur Berechnung ist unpräzise und letztlich kaum seriös.
Sicherlich ist es als Rechtsanwalt für die Studienplatzklage möglich, die Zahlen der vorherigen Jahre heranzuziehen. Wirklich aussagekräftig sind aber nur die Kapazitätsberechnungen der Universitäten bzw. Hochschulen. Diese werden in der Regel erst zugänglich gemacht, wenn die Gerichtsverfahren zum Einklagen ins Studium bereits eingeleitet worden sind, wenngleich der späte Zeitpunkt des Zugänglichmachens durch die Universitäten bzw. Hochschulen rechtswidrig sein mag.
Es muss zudem stets zwischen den Bewerbungen ins 1. Fachsemester und den Bewerbungen ins höhere Fachsemester unterschieden werden. Die Zahlen der Bewerber für die höheren Fachsemester sind nicht selten deutlich geringer und die Erfolgsaussichten zum Einklagen an der Universität steigen somit nicht unerheblich. Daher ist der Erwerb anrechenbarer Leistungen im Ausland oder im Inland bei einem artverwandten Studiengang stets vorteilhaft.
Aufgrund der eklatanten Unterschiede werden wir auf die Erfolgschancen in den einzelnen Studiengängen nachfolgend näher eingehen.
Die Studienplatzklage im Bereich der Humanmedizin und der Zahnmedizin sowie der Tiermedizin ist schwieriger als in vielen anderen Studiengängen. Das liegt daran, dass für diese Fächer mittlerweile teilweise ein Notendurchschnitt im Abitur mit der Note 1.0 verlangt wird, um im regulären Studienplatzvergabeverfahren einen Platz zu erhalten. Daraus ergibt sich, dass es für viele Bewerber nahezu unmöglich ist, einen Studienplatz im regulären Verfahren zugewiesen zu bekommen.
Während die Erfolgsaussichten für Studienplatzklagen vor Jahren noch sehr hoch waren (bis zu 75% aufwärts), wurden diese Zahlen mittlerweile relativiert. Allerdings gibt es keine genauen Statistiken, weil Vergleiche usw. nicht enthalten sind. Außerdem sind Statistiken – insbesondere wenn sie von jemandem erstellt werden, der verkaufen möchte – meist in irgendeine Richtung manipuliert und somit unseriös, zumal ein Rückschluss auf die Zukunft aus genannten Gründen nicht möglich ist. Für Bewerber, die bereit sind, in ihren Studienplatz zu investieren, ist es jedoch positiv zu bewerten, dass die Rechtsschutzversicherungen seit dem Jahr 2010 keine Neuverträge mit kurzer Wartezeit mehr anbieten und deshalb die Kosten für eine Studienplatzklage regelmäßig nicht mehr bzw. extrem begrenzt von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Dadurch können sich viele potentielle Studenplatzkläger eine Studienplatzklage nicht mehr leisten.
Zudem versuchen die Hochschulen bzw. Universitäten, die Kosten der Verfahren zum Einklagen eines Studienplatzes in die Höhe zu treiben, indem sie selbst Anwaltskanzleien beauftragen, um sich vertreten zu lassen. Diese Taktik ist aber von wenig Erfolg gekrönt zu sein und hat kaum Auswirkungen auf die Zahl derer, die sich ernsthaft in das Studium einklagen wollen.
Die Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes sind im höheren Fachsemester – also im 2. und 3. vorklinischen Fachsemester oder im ersten klinischen Semester nach dem vorklinischen Abschnitt – bereits erhöht. Insoweit ist die Zahl der Studienbewerber wohl am geringsten, so dass die Erfolgsaussicht beim Einklagen eines Studienplatzes an der Universität mit einem Rechtsanwalt für die Studienplatzklage in diesem Stadium des Studiums besonders hoch ist.
Eine Bewerbung ins höhere Fachsemester ist allerdings daran gebunden, dass Sie rechtzeitig einen Nachweis – den sogenannten Anrechnungsbescheid – darüber erbringen, dass Sie qualifiziert sind, direkt in das höhere Studiensemester einzusteigen. Gerade bei einem Wechsel nach Deutschland gibt es für Studienplatzklagen einige Aspekte zu beachten.
Die Anzahl von nur 5 Universitäten in Deutschland, die Tiermedizin als Studienfach anbieten, lässt erahnen, dass der Kampf um die Studienplätze beim Einklagen eines Studienplatzes im Bereich der Tiermedizin hoch ist. Die Anzahl der Antragsteller ist in den letzten Jahren schwankend gewesen.
Verglichen mit den medizinischen Kernstudiengängen ist die Anzahl der Antragssteller zum Einklagen eines Studienplatzes im Bereich der Pharmazie deutlich geringer. Wer örtlich flexibel ist, kann auch mit einer geringeren Anzahl zu verklagender Universitäten im Rahmen einer Studienplatzklage mit Hilfe eines Anwalts für die Studienplatzklage erfolgreich sein.
Die Erfolgschancen der Studienplatzklage ins höhere Fachsemester sind erhöht.
Im Studiengang Psychologie ist die Anzahl der Antragssteller zum Einklagen an der Universität deutlich geringer als im Bereich der medizinischen Studiengänge. Die Erfolgschancen der Studienplatzklage für den Studiengang Psychologie sind deshalb sehr hoch einzuschätzen. Dabei ist es aber Voraussetzung, dass der Antragsteller beim Einklagen eines Studienplatzes örtlich flexibel und eine Mehrzahl an Hochschulen bzw. Universitäten angreift. In der Regel ist es nicht nötig, so viele Studienplatzklagen wie im Bereich der medizinischen Studiengänge anzustreben.
In den sonstigen Studiengängen wie Lehramt, Rechtswissenschaft (Jura), Betriebswirtschaftslehre (BWL), Erziehungswissenschaften, Soziale Arbeit oder auch Biologie sind die Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes bei einer Studienplatzklage mit einem Anwalt für die Studienplatzklage recht hoch. Es bestehen sogar Aussichten, einen Studienplatz am Wunsch-Studienort einzuklagen. Es bleibt aber natürlich ein großer Vorteil, wenn der Antragsteller bei einer Studienplatzklage örtlich flexibel ist und Dr. Heinze & Partner mehrere Hochschulen für ihn aussuchen können.
Informationen speziell zu den Masterstudiengängen finden sie bei der Studienplatzklage Master-Studienplatz.