Im Rahmen der Studienplatzklage beim Verwaltungsgericht Gießen in einem Sammelverfahren, in dem es außer unseren Mandanten weitere Antragsteller gab, die zum Teil von anderen Rechtsanwaltskanzleien vertreten wurden, hat Dr. Heinze durch seinen Sachvortrag seiner Mandantschaft das Gericht zum Umdenken bewegt. An der Universität Marburg wurden vom Verwaltungsgericht Gießen im Rahmen der auch von uns betriebenen Studienplatzklage 6 weitere Studienplätze für Humanmedizin vergeben.
Die erhebliche Neuerung besteht in Änderung der vielfältigen bisherigen Rechtsprechung darin, dass ein Studienplatzkläger bei der Vergabe außerkapazitärer Plätze auch dann einzubeziehen ist, wenn er bereits in einem Modellstudiengang anderswo einen vorläufigen Studienplatz Medizin erhalten hat, soweit das Beschwerdeverfahren beim Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof insoweit noch nicht abgeschlossen ist. Das Gericht ist dem Sachvortrag des Rechtsanwaltes Dr. Arne-Patrik Heinze zur Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, dem Gleichheitsgrundsatz zu Art. 3 Abs. 1 GG sowie zum effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG gefolgt.