Sind Sie bei der Wahl des Studienortes flexibel, werden die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner für Sie als auf die Studienplatzklage Psychologie spezialisierte Kanzlei das Optimum im Rahmen der Studienplatzklage Psychologie herausholen. Mit einer gut vorbereiteten Studienplatzklage stehen die Chancen auf das erfolgreiche Einklagen eines Studienplatzes recht gut. Rechtlich ist bei der Studienplatzklage Psychologie zwischen der innerkapazitären Studienplatzklage Psychologie und der außerkapazitären Studienplatzklage Psychologie zu unterscheiden. Im innerkapazitären Bereich sind die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu den medizinischen Studiengängen insbesondere zu Art. 12 Ans. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG maßgeblich. Zentrales Auswahlkriterium ist somit die Eignung. Dabei ist eine Abiturbestenquote neben einem Eignungstest als Kriterium ebenso zulässig wie weitere Kriterien wie zum Beispiel Auswahlgespräche, abgeschlossene Berufsausbildungen, Berufserfahrung, wissenschaftliche Qualifikation usw. Als Eignungstest kann zum Beispiel der STAV-Psych (Studienauswahlverfahren Psychologie) maßgeblich sein. Die auf die Studienplatzklage Psychologie spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner werden Sie zur innerkapazitären Studienplatzklage Psychologie ebenso dezidiert und wissenschaftlich fachkompetent beraten wie zur außerkapazitären Studienplatzklage Psychologie, bei der es um die Kapazitätsberecchnung geht.
Die Konstruktion einer Studienplatzklage in höhere Semester nach dem vorherigen Erwerb einiger Scheine im Ausland oder in anderen Bereichen ist in der Regel nicht nötig und nicht selten problematisch, wenngleich möglich.
Wichtig für Ihr Verständnis sind die allgemeinen Ausführungen zur Studienplatzklage.