Die auf Studienplatzklagen spezialisierten Anwälte Dr. Heinze & Partner haben für ihre Mandantschaft inner- und außerkapazitäre Verfahren zur Erlangung eines Studienplatzes Humanmedizin geführt. Nach Erteilung des Studienplatzes ist bezüglich der anderen offenen Verfahren nunmehr die Reichweite des Art. 3 Abs. 1 GG maßgeblich, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur innerhalb der jeweiligen juristischen Personen gilt.