Für die Studienplatzklage im Studiengang Pharmazie gelten die allgemeinen Ausführungen zur Studienplatzklage sowie die zur Studienplatzklage Medizin aus der oberen Menüleiste. Im Vergleich zu den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin ist ein Erfolg bei der Studienplatzklage im Bereich der Pharmazie leichter zu erzielen. Soweit eine örtliche Flexibilität besteht, gelingt es Dr. Heinze & Partner als auf die bundesweite Studienplatzklage spezialisierte Kanzlei besonders gut, einen Studienplatz Pharmazie für Sie einzuklagen.
Studienplatzklage innerkapazitär
Studienplatzklage außerkapazitär
Studienplatzklage Hochschulstart
Prüfungsanfechtung PhaST
Auch im Bereich der Studienplatzvergabe Pharmazie ist das Vergabesystem an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst worden. Die Studienplätze Pharmazie werden im Wesentlichen über die Stiftung Hochschulstart vergeben. Dabei ist eine Vorabquote bis zu 20 % vorgesehen, während die übrigen 30 % der Studienplätze über die Abiturbestenquote, 10 % über die Eignungsquote mit Kriterien wie zum Beispiel einem Eignungstest und einer abgeschlossenen Berufsausbildung sowie 60 % über das Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben werden. Im Auswahlverfahren der Hochschulen Pharmazie neben der Abiturnote zum Beispiel ein Eignungstest (z.B. der PhaST, also der Studierfähigkeitstest für das Pharmaziestudium) und je nach Regelung eine abgeschlossene Ausbildung, Berufserfahrung bzw. ein Auswahlgespräch relevant. Als Eignungstest Pharmazie gibt es unterschiedliche Tests. Einerseits kann der medizinische TMS eine Rolle spielen – andererseits können spezielle auf Pharmazie zugeschnittene Eignungstests wie der Studierfähigkeitstest für das Pharmaziestudium (PhaST) relevant werden.
Für die Studienplatzklage Pharmazie mit den Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner gelten im Wesentlichen die Ausführungen für die Studienplatzklage zu den medizinischen Studiengängen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG ist anwendbar. Eine Konstruktion mit einem Auslandsaufenthalt und anschließender Studienplatzklage in ein höheres Semester, wie es in den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin zum Teil praktiziert wird, ist im Studiengang Pharmazie tendenziell nicht notwendig, wenn die auf eine Studienplatzklage Pharmazie spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner für Sie im Vorfeld in einem möglichst frühen Stadium eine sorgfältige Auswahl der Universitäten treffen – möglichst schon vor der innerkapazitären Bewerbung. Im Übrigen beraten Sie die auf die Studienplatzklage Pharmazie spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner individuell zur innerkapazitären und außerkapazitären Studienplatzklage Pharmazie. Während es bei der bei der innerkapazitären Studienplatzklage Pharmazie um die Vergabe im Rahmen der Eignungskriterien bezüglich des „Ob“ und des „Wie“ geht, kommt es bei der außerkapazitären Studienplatzklage Pharmazie insbesondere auf die Kapazitätsberechnungen an.
Wichtig für Ihr Verständnis sind die allgemeinen Ausführungen zu Studienplatzklagen, die Sie über den folgenden Button oder die Menüleisten erreichen.
Wichtig für Ihr Verständnis sind die allgemeinen Ausführungen zu Studienplatzklagen.