Eine Studienplatzklage Medizin bzw. Medizinplatzklage oder auch Studienklage Medizin genannt wird zunehmend komplizierter, so dass Sie sich in diesem Bereich frühzeitig an einen auf die Studienplatzklage Medizin spezialisierten Rechtsanwalt – ein Spezialist für Studienplatzklage Medizin – wenden sollten, der bestenfalls wie Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze auch Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist und im Verfassungsrecht sowie im Verwaltungsrecht in erheblichem Maß wissenschaftlich publiziert hat. Das Verwaltungsrecht und das Verfassungsrecht bilden die Grundlagen für eine Studienplatzklage Medizin. Je besser Ihr Rechtsanwalt für Ihre Medizinplatzklage fachlich ist, desto höher sind Ihre Erfolgschancen. Wie in jedem anderen Bereich auch, ist es immer wieder erstaunlich, wie wenig Fachkenntnis es zum Teil bei Juristen gibt, die nach Abschluss ihrer eigenen Ausbildung nicht mehr in der Wissenschaft und der Lehre tätig sind und über Jahre nur noch etwas von ihrer jahrelangen Erfahrung faseln, während sie die rechtlichen Grundlagen aber vergessen und erst recht nicht erweitert haben. Wenn Rechtsanwälte im Hinblick auf ihre Anwaltstätigkeit im Internet zum Beispiel schreiben, sie seien an Studienplatzverfahren Medizin ,,beteiligt“ oder ,,Beteiligte“ eines Sammelbeschlusses gewesen, offenbaren sie, dass sie das Verwaltungsprozessrecht schlicht nicht verstanden haben, wenngleich der juristische Laie das meist nicht merkt.
Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2017 hat es bezüglich der Studienplatzklagen Medizin grundlegende Veränderungen gegeben.
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner
Dr. Heinze & Partner - Rechtsanwälte für Öffentliches Recht hat 4,98 von 5 Sternen 360 Bewertungen auf ProvenExpert.comRechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze ist ein auf die Studienplatzklage Humanmedizin spezialisierter Rechtsanwalt. Schon wenige Stunden nach Verkündung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Studienplatzklagen Medizin im Jahr 2017 hat Dr. Arne-Patrik Heinze als Fachautor in juristischen Fachkreisen zu den rechtlichen Veränderungen bei der Studienplatzklage Medizin publiziert. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner berücksichtigen bei ihren Strategien stets aktuelle Entwicklungen und sind fachlich in der Lage, juristische Probleme und Neuerungen fachlich einzuordnen. Sie raten, bereits sehr frühzeitig eine langzeitig angelegte Strategie für eine Studienplatzklage Medizin zu entwickeln. Das kann bedeuten, dass Sie sich im Optimalfall bereits ein Jahr im Vorfeld mittels einer Erstberatung zur Studienplatzklage Medizin bei den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner informieren sollten. Zwar ist die erste telefonische Anfrage über eine Studienplatzklage Medizin selbstverständlich kostenfrei, jedoch ist der Erstberatungstermin, der auf Wunsch der Mandanten nach Vereinbarung und nach erster kostenloser telefonischer Information erfolgt, bei den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner kostenpflichtig. Eine professionelle Dienstleistung bietet wohl niemand kostenfrei oder mittels einer Billighotline an, der gut beschäftigt und von der Qualität seiner Leistung überzeugt ist. Die Grundlage für das Einklagen eines Studienplatzes Medizin ist – wie bei anderen Studienplatzklagen auch – das verfassungsrechtliche sogenannte derivative Teilhaberecht aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG. Über die folgenden Ausführungen hinaus gelten grundsätzlich zunächst die allgemeinen Ausführungen zu Studienplatzklagen.
Studienplatzklage in´s 1. vorklinische Semester
Studienplatzklage Medizin in´s höhere vorklinische Semester
Studienplatzklage in´s 1. klinische Semester
Studienplatzklage Medizin in´s höhere klinische Semester
Die Studienplatzklage Medizin beginnt mit einer strategischen Ausrichtung durch einen auf Studienplatzklagen spezialisierten Rechtsanwalt. Dabei ist zunächst Ihr Mandanten begehren zu ermitteln. Möglich ist bei den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner eine Studienklage Medizin in das 1. Fachsemester Humanmedizin (vorklinisch), eine Studienklage Medizin in das 2. Fachsemester Humanmedizin (vorklinisch), eine Studienklage Medizin in das 3. Fachsemester Humanmedizin (vorklinisch), eine Studienklage Medizin in das 4. Fachsemester Humanmedizin (vorklinisch) sowie eine Studienklage Medizin in das 5. Fachsemester Humanmedizin (klinisch – also erstes klinisches Semester) oder höhere klinische Semester Humanmedizin. Darüber hinaus zunächst einige grundlegende Faktoren zu klären. Zum Beispiel kommt es darauf an, wie die die erlangte Abiturnote ist oder die zu erwartende Abiturnote sein wird. Es ist zu klären, ob zum Beispiel eine Strategie mittels eines Auslandstudiums und einem späteren Studienortswechsel nach Deutschland in Betracht kommt. Ebenso sind Faktoren wie der TMS, der HAM-NAT sowie eine Vielzahl anderer Aspekte maßgeblich. Soweit es um einen Quereinstieg mit vorherigem Auslandstudium geht, ist die Universität im Ausland im Hinblick auf die spätere Studienplatzklage mit Quereinstieg geschickt auszuwählen. Insoweit gibt es für den späteren Verlauf der Studienplatzklage Medizin in Deutschland erhebliche Unterschiede.
Außerdem sind weitere Besonderheiten des Einzelfalles wie persönliche Umstände sowie das finanzielle Budget usw. zu besprechen. Nach einer dezidierten vorherigen Sondierung durch einen auf die Studienplatzklage Medizin spezialisierten Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Heinze & Partner folgt die Bewerbungsphase.
Bei einer optimal geführten Studienplatzklage ist der Rechtsanwalt für Ihre Medizinplatzklage bereits im Vorfeld beauftragt und wählt im Hinblick auf die spätere Studienplatzklage Medizin bereits in diesem Stadium die Universitäten für die Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) aus.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurde das Vergabeverfahren beginnend mit dem Jahr 2020 grundlegend verändert. Zentrales Kriterium der Studienplatzvergabe ist nunmehr die Eignung, während die bisher in praktischer Konkordanz berücksichtigten sozialstaatlichen Aspekte massiv an Bedeutung verloren haben. Als Fachbuchautor im Verfassungsrecht wird der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Arne-Patrik Heinze Ihnen die verfassungsrechtlichen Hintergründe im Rahmen der Erstberatung erklären.
Die Studienplatzvergabe Medizin erfolgt im ersten Fachsemester über Hochschulstart als Stiftung öffentlichen Rechts. Insoweit werden Studienplätze Medizin nunmehr zunächst mittels einer Vorabquote, welche bis zu 20 % betragen kann, vergeben. Die in der Vorabquote benannten Kriterien sind im Hinblick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Eignung ebenso bedenklich wie die Höhe der Vorabquote. Die verbleibenden Studienplätze Humanmedizin werden zu 30 % nach der Abiturbestenquote, zu 10 % anhand einer Eignungsquote sowie zu 60 % nach dem Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben. Im Rahmen der Eignungsquote werden zum Beispiel ein Eignungstest sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung berücksichtigt. Einige der Kriterien im Rahmen der Eignungsquote bzw. deren Gewichtung und die Höhe der gesamten Eignungsquote sind verfassungsrechtlich zumindest bedenklich. Gleiches gilt für Vergabe im Rahmen des Auswahlverfahren der Hochschulen insoweit, als zum Beispiel die Abiturnote unverhältnismäßig stark berücksichtigt wird. Eine Begrenzung der Universitäten, die bei der Stiftung Hochschulstart im Rahmen der innerkapazitären Bewerbung angegeben werden können, gibt es nicht mehr. Gleiches gilt für Ortspräferenzen im Rahmen der Bewerbung bei der Stiftung Hochschulstart, die durch eine Priorisierung ersetzt wurden.
Allerdings haben die Eignungstests nunmehr ein erhebliches Gewicht – im Rahmen der Eignungsquote und im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschulen. Eignungstests sind insbesondere der TMS der Universitäten Heidelberg und der HAM-NAT der Universität Hamburg. Die Konstruktion der Universität Heidelberg, die den TMS mittels einer zivilrechtlichen Gesellschaft anbietet, um ein Entgelt kassieren zu können, ist rechtlich bedenklich. Als auf Prüfungsrecht und die Studienplatzklage Medizin spezialisierte Rechtsanwälte können Dr. Heinze & Partner für Sie einerseits die Prüfungsergebnisse der Eignungstest und andererseits formelle und inhaltliche Begrenzungen der Eignungstests rechtlich angreifen.
Die Studienplatzvergabe Medizin in höhere Fachsemester (2. Fachsemester Humanmedizin vorklinisch, 3. Fachsemester Humanmedizin vorklinisch, 4. Fachsemester Humanmedizin vorklinisch sowie 1. klinisches Fachsemester Humanmedizin oder weitere höhere klinische Fachsemester Humanmedizin)bei einem Hochschulwechsel aus dem Ausland nach Deutschland oder aus dem Inland erfolgt direkt durch die Universitäten. Rechtlich gelten die gleichen verfassungsrechtlichen Vorgaben wie für die Vergabe im ersten Fachsemester. Soweit die Universitäten die verfassungsrechtlichen Vorgaben auch insoweit nicht beachten, werden die Rechtsanwälte für die Studienklage Medizin Dr. Heinze & Partner zur Verfassungswidrigkeit der Vergabe in den Gerichtsverfahren vortragen.
Im Grunde beginnt die Studienplatzklage Medizin bereits mit der innerkapazitären Bewerbung bei Hochschulstart, denn parallel wird der Rechtsanwalt für Ihre Medizinplatzklage zusätzlich außerkapazitäre Verwaltungsverfahren bei strategisch ausgewählten Universitäten einleiten. Die innerkapazitären und außerkapazitären Verwaltungsverfahren werden im Studiengang Medizin juristisch (in verfassungswidriger Weise) regelmäßig getrennt behandelt. Die Trennung zwischen innerkapazitären und außerkapazitären Studienplätzen ist für das Einklagen in den Studiengang Medizin wichtig.
Im Vorfeld der Studienplatzklage für den Studiengang Medizin bedarf es zunächst einer innerkapazitären Bewerbung bei Hochschulstart. Die Vergabe der Studienplätze Medizin durch Hochschulstart erfolgt in der bereits dargestellten Art und Weise.
In dem Komplex der innerkapazitären Studienplatzvergabe für Medizin gibt es diverse verfassungsrechtliche Probleme wie zum Beispiel die zu starke Berücksichtigung der Abiturnote auch in der Kategorie der Vergabe im Auswahlverfahren der Hochschulen. Im Übrigen gibt es viele kleine Details, die von einem Rechtsanwalt für die Medizinplatzklage wie Dr. Arne-Patrik Heinze innerkapazitär zu beachten sind und für den Erfolg einer Studienplatzklage Medizin, die (auch) auf den innerkapazitären Bereich bezogen ist, entscheidend sein kann.
Neben umfangreichen strategischen Erwägungen ist auch zu überlegen, ob überhaupt innerkapazitär geklagt wird und inwieweit es sinnvoll ist, zusätzlich zu der jeweiligen Universität auch Hochschulstart mittels eines Spezialisten für die Studienplatzklage Medizin zu verklagen – also eine Studienplatzklage Hochschulstart.
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind auf die Studienplatzklage Medizin spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Heinze hat durch eine Vielzahl an Publikationen und durch umfangreiche bundesweite Lehrerfahrung sowie aufgrund weiterer wissenschaftlicher Qualifikationen die Expertise, um möglicherweise entscheidende Details des Einzelfalles dazu zu nutzen, den individuellen Fall einer innovativen Lösung zuzuführen, mittels derer die Gerichte durch das Aufzeigen neuer Argumentationsmuster dazu bewegt werden können, von bisheriger Rechtsprechung abzuweichen und neue Wege zu gehen.
Deshalb wird Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze immer wieder von juristischen Fachzeitschriften wie etwa dem Legal-Tribune-Online oder vom NDR-Fernsehen zur verfassungsrechtlichen Einschätzung der Studienplatzvergabe Medizin gebeten.
Die zweite große Säule beim Einklagen eines Studienplatzes Medizin ist die außerkapazitäre Platzvergabe. Außerkapazitäre Studienplätze Medizin sind solche, die seitens der Universitäten in ihren Berechnungen bewusst oder unbewusst nicht vergeben wurden. Auch insoweit haben die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner als auf die Studienplatzklage spezialisierte Rechtsanwälte die fachliche und wissenschaftliche Grundlage, den notwendigen inhaltlichen Vortrag zu erbringen.
Für die außerkapazitäre Studienplatzklage Medizin bedarf es bereits im Vorfeld der innerkapazitären Bewerbung der Ausarbeitung eines strategischen Gesamtkonzepts. Zwar werden die innerkapazitären Studienplätze Medizin und die außerkapazitären Studienplätze Medizin in der Rechtsprechung zunächst – in zumindest verfassungsrechtlich bedenklicher Weise – getrennt, um einerseits die Kosten der Studienplatzklagen für Studienbewerber in die Höhe zu treiben und andererseits die fehlende Logistik der Verwaltung zu kaschieren, jedoch wird im Rahmen der außerkapazitären Studienplatzklage Medizin bei vielen Verwaltungsgerichten zum Beispiel verlangt, dass eine ordnungsgemäße innerkapazitäre Bewerbung erfolgt ist. Das hat zur Folge, dass bereits bei der innerkapazitären Bewerbung mit Priorisierung bei Hochschulstart die Auswahl der Universitäten im Hinblick auf eine (auch) außerkapazitäre Studienplatzklage Medizin durch einen Rechtsanwalt für die Medizinplatzklage zu berücksichtigen ist, weil die innerkapaztäre Bewerbung die außerkapazitären Universitäten (partiell) enthalten sollte. Leider wird im Vorfeld von vielen Studienplatzbewerbern zu Beginn an der falschen Stelle gespart und bis zur Vereinbarung eines Beratungstermins so lange gewartet, bis die Chancen auf eine erfolgreiche Studienplatzklage Medizin verringert sind.
Werden innerkapazitäre Bewerbungen im Vorfeld ohne Beratung durch einen auf die Studienplatzklage spezialisierten Rechtsanwalt vorgenommen und möglicherweise sogar noch Ablehnungsbescheide oder das universitäre Losverfahren abgewartet, können die Chancen für eine erfolgreiche Studienplatzklage Medizin deutlich sinken.
Bei der Auswahl der außerkapazitär zu verklagenden Universitäten bei der Medizinplatzklage sind ebenfalls viele strategische Details zu beachten, für deren zielführende Einbindung ein wissenschaftlich agierender Rechtsanwalt für die Medizinplatzklage der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner entscheidend sein kann. Bei der Auswahl der Universitäten kommt es zum Bespiel darauf an, die außerkapazitäre Studienplatzklage Medizin mit der innerkapazitären Bewerbung derart abzustimmen, dass die Rechtsprechung des jeweils zuständigen Verwaltungsgerichts ebenso berücksichtigt wird, wie die Auswertung der Gerichtsbeschlüsse aus den letzten Semestern und jede kapazitätsrelevante Änderung des Studienganges Medizin an der jeweiligen Universität. Allerdings sind Strategien stets individuell zu entwickeln und es gibt keine Garantie, dass eine Medizinplatzklage erfolgreich ist. Jeder, der behauptet, die Medizinplatzklage werde mit absoluter Sicherheit erfolgreich sein, sagt nicht die Wahrheit, soweit es sich nicht ausnahmsweise um einen besonderen Fall mit eklatanten Fehlern bei der innerkapazitären Studienplatzvergabe Medizin handelt. Da es Aspekte gibt, die ein Rechtsanwalt im Vorfeld der Gerichtsverfahren nicht kennt, ist es unseriös, irgendwelche konkreten Erfolgschancen zu benennen – am besten noch mit einer manipulierten vermeintlichen Eigenstatistik eines Rechtsanwalts untermauert. Ein seriöser Rechtsanwalt für die Studienplatzklage Medizin wird Ihnen zum Beispiel sagen, dass es es Faktoren wie die Zahl der Antragsteller beim Gericht gibt, die sich jedes Semester extrem verändern können, so dass Rückschlüsse aus der Vergangenheit zur Zahl der Antragsteller nahezu unmöglich sind. Irgendein Gefasel von jahrelanger Erfahrung sollte Sie also aufhorchen lassen – nicht selten ist dies ein Indiz dafür, dass jemand nach dem Abschluss seiner Ausbildung nicht mehr in Wissenschaft und Lehre tätig war und somit nicht mehr hinreichend fachlich qualifiziert ist. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze betreut mittlerweile seit dem Jahr 2008 Studienplatzklagen Medizin und würde sich niemals primär auf irgendwelche vermeintlichen Erfahrungswerte oder zweifelhafte Eigenstatistiken stützen, weil vielmehr die Fachkompetenz zählt, die sich aus wissenschaftlicher Tätigkeit, Fachpublikationen, Lehrtätigkeit auf höchstem juristischen Niveau und vielleicht durch taktisches Geschick aufgrund eigener wirtschaftlicher Erfahrung im Geschäftsführungsbereich ableiten lässt.
Für die Studienplatzklage Medizin sind innerkapazitär und außerkapazitär diverse Fristen zu beachten. Diese ändern sich zum Teil zu jeder Bewerbungskampagne. Nicht selten sind die im Internet auf diversen Webseiten genannten Fristen veraltet und falsch. Es kommt nicht selten vor, dass Mandanten sich auf Fehlinformationen im Internet verlassen und dadurch erhebliche Nachteile erlitten haben. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner werden Sie in der Beratung über maßgebliche Fristen detailliert aufklären.
Die Kosten für eine Medizinplatzklage sind pauschal nicht benennbar. Oft wird über die tatsächlichen Kosten der Studienplatzklage Medizin nicht hinreichend aufgeklärt – insbesondere, weil nur die eigenen Anwaltskosten, nicht aber etwaige Gerichtskosten und gegnerische Anwaltskosten (inner- und außerkapazitär) genannt werden. Nicht selten werden von vermeintlichen Billiganbietern Auskünfte gegeben, dass die Kosten nur € 500,- pro Universität betragen, um dabei Gerichts- und etwaige gegnerische Anwaltskosten zu verschweigen. Eine derartige Auskunft ist unseriös, weil die Kosten sogar bei nur einem Verfahren pro Universität (Minimum) bereits von Gesetzes wegen deutlich höher sein können. Gerichtskosten und gegnerische Anwaltskosten werden vom Gericht festgesetzt und sind nicht verhandelbar. Gegnerische Anwaltskosten fallen nur an, wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist und das Verfahren verloren wird. Im Falle des Obsiegens, fallen auch keine Gerichtskosten an. Wird ein Verfahren aber verloren, entstehen Gerichtskosten und bei anwaltlich vertretener Gegenseite gegnerische Anwaltskosten. Sie hängen davon ab, wie viele Verfahren geführt und vom Gericht festgesetzt werden. Die Zahl der Verfahren ist individuell und zudem von der Rechtsprechung des jeweiligen Verwaltungsgerichts abhängig. Sie müssen pro Universität zwischen zwei und sechs Verfahren (einschließlich behördlicher Verfahren) führen – auch abhängig davon, ob Sie innerkapazitär und außerkapazitär sowie im innerkapazitären Bereich sowie unter Umständen auch gegen die Hochschulstart (1-2 gesonderte Verfahren zusätzlich zu den Verfahren gegen Universitäten) vorgehen. Sollten Sie irgendwo eine Pauschalübersicht über die Gerichtskosten und gegnerischen Anwaltskosten lesen, ist diese mit äußerster Vorsicht zu genießen. Eine präzise Benennung dieser Kosten ist im Vorfeld zwar in der Theorie, aber nicht seriös in der juristischen Gerichtspraxis möglich. Zu den Gerichtskosten und gegnerischen Anwaltskosten sind die eigenen Anwaltskosten hinzuzurechnen. Dr. Heinze & Partner werden seriös und transparent über die Kosten im „worst case“ aufklären und keine etwaigen Kosten verschweigen.
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner werden Sie auf wissenschaftlicher Basis, die auf diversen Publikationen sowie Lehrerfahrung und sonst wissenschaftlicher Arbeit insbesondere des Rechtsanwalts Dr. Heinze beruht, professionell beraten und für Ihre Studienplatzklage Medizin eine langfristig angelegte Strategie entwickeln, soweit Sie sich frühzeitig an Dr. Heinze & Partner wenden. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Medizinplatzklage auf höchstem juristischen Niveau ausgeführt werden wird. Dabei werden die maßgeblichen Details für die Medizinplatzklage, wie zum Beispiel eine Auslandstrategie mit späterem Wechsel nach Deutschland – auf Ihr Budget abgestimmt – berücksichtigt werden. Sie erhalten aber auch eine klare Auskunft darüber, welche Verfahren unsinnig erscheinen. Bis zur letzten grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus Clausus und zur Studienplatzvergabe Medizin war die Zahl der zu wählenden Universitäten bei seriöser Beratung zu begrenzen. Aufgrund der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 wurden die juristischen Möglichkeiten erweitert, so dass es nunmehr strategisch sinnvoll sein kann, eine höhere Zahl an Universitäten auszuwählen, als vor der Umstellung des Vergabesystems.
Sie können der Expertise der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner vertrauen und sollten sich bei der Anwaltswahl den Lebenslauf des Rechtsanwalts für Studienplatzklagen auch im Hinblick auf Wissenschaft und Lehre genau ansehen. Aus der Symbiose der Wissenschaft und der Lehre mit der tatsächlichen Praxis eines Fachanwaltes für Verwaltungsrecht kann sich ein zuverlässiges Bild über die juristischen und strategischen Fähigkeiten eines Rechtsanwaltes ergeben.
Vereinbaren Sie gerne einen Erstberatungstermin für eine Medizinplatzklage mit den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner.