Im Überblick
Prüfungsanfechtung
Synonym für Prüfungsrecht wird oft der Terminus „Prüfungsanfechtung“ verwendet. Bei streitigen Verfahren geht es regelmäßig um einen Prüfungsbescheid, der aus Mandantensicht aufgehoben werden soll. Nur wenige Kanzleien bearbeiten Prüfungsrecht so wie wir bundesweit. Informieren Sie sich auf unserer Website gern über Prüfungsrecht allgemein eine „Prüfungsanfechtung“ in Ihrem Themenbereich.
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