Die auf Studienplatzklagen spezialisierten Anwälte Dr. Heinze & Partner haben für ihre Mandantschaft inner- und außerkapazitäre Verfahren zur Erlangung eines Studienplatzes Humanmedizin geführt. Nach Erteilung des Studienplatzes ist bezüglich der anderen offenen Verfahren nunmehr die Reichweite des Art. 3 Abs. 1 GG maßgeblich, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur innerhalb der jeweiligen juristischen Personen gilt.
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Privatrechtliche Medien
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind bekannt aus / angefragt von
Öffentlich-rechtliche Medien
Die folgenden nicht abschließend genannten Medien, welche die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner in der Vergangenheit anfragten und deren Anfragen auch in Zukunft gerne beantwortet werden, sind