Die Spezialisten für die Studienplatzklage Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben eine Mandantin in einer Studienplatzklage Medizin bezüglich der Anerkennung der Prüfungsleistungen einer Privatuniversität beraten. Im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht ist vorläufig angeordnet worden, dass der vorklinische Teil und sonstige Prüfungsleistungen anzurechnen sind.