Die Spezialisten für die Studienplatzklage Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner waren erneut mit einer Studienplatzklage erfolgreich. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Ausführungen hat die Gegenseite den durch Dr. Heinze & Partner geltend gemachten Anspruch auf einen Studienplatz Architektur anerkannt. Die Hochschule muss alle Kosten tragen.