Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner führen Ihre Studienplatzklage bundesweit in allen Studiengängen. Dazu gehören zum Beispiel die Studienplatzklage Medizin, Studienplatzklage Zahnmedizin, Studienplatzklage Tiermedizin, Studienplatzklage Pharmazie, Studienplatzklage Psychologie, Studienplatzklage Lehramt, Studienplatzklage Jura, Studienplatzklage BWL sowie die Studienplatzklage für alle (sonstigen) Bachelorstudiengänge und Masterstudiengänge.
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner agieren international an den Kanzleistandorten Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, Köln und München in Deutschland sowie Wollerau bei Zürich in der Schweiz.
Dr. Heinze & Partner sind unter anderem auf die Studienplatzklage spezialisiert, die manchmal auch Studienklage genannt wird.
Studienplatzklage
Bildungsrecht
Verfassungs- und Europarecht
Die Tätigkeitsschwerpunkte der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind Studienplatzklagen, Prüfungsanfechtungen, Verfassungsbeschwerden und Öffentliches Schulrecht – alles Bereiche des öffentlichen Bildungsrechts. Außerdem bearbeiten Dr. Heinze & Partner Mandate im Europarecht, wobei Europarecht und Verfassungsrecht einen sehr starken Bezug zur Studienplatzklage haben. Durch die Einbindung der europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Expertise der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner werden Ihre Chancen im Rahmen der Studienplatzklage erhöht.
Die Studienplatzklage führen Dr. Heinze & Partner regelmäßig und bundesweit vor den Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten bzw. Verwaltungsgerichtshöfen – bei Bedarf bis zur Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Dr. Heinze & Partner führen die Studienplatzklage immer wieder erfolgreich – in Studiengängen wie zum Beispiel Medizin, Tiermedizin, Psychologie, Lehramt oder sonstigen studierbaren Fächern. Die Kunst, eine Studienplatzklage herausragend zu führen, besteht nach der Einschätzung der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner darin, nicht nur die gängige Vorgehensweise eines Rechtsanwalts zugrunde zu legen, sondern eine individuelle Strategie und vor allem Argumentation im laufenden Verfahren zu entwickeln, um den jeweiligen Studienplatz möglichst optimal einzuklagen, und dabei die Einbettung der Studienplatzklage in die schwierigen Materien des Verfassungsrechts bzw. das Europarechts zu beherrschen. Das setzt zunächst voraus, dass ein Rechtsanwalt die juristische Dogmatik verinnerlicht hat und sich auch im Verwaltungsrecht bestens auskennt. Die Grundlage einer Studienplatzklage ist nämlich das allgemeine Verwaltungsrecht.
Wissenschaft
Lehre
Wirtschaftserfolg
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind eine kreative und progressive strategisch agierende Kanzlei, in der immer wieder neue Wege gegangen werden. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Team Dr. Heinze & Partner sind handverlesen sowie immer wieder Vorreiter und Ideengeber in ihrer sehr speziellen Branche. Durch die Größe des Anwaltsteams und dessen wissenschaftliche Publikationen in wissenschaftlich anerkannten Verlagen sowie entsprechende Lebensläufe werden die notwendige Präsenz und Durchsetzungsfähigkeit der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner gewährleistet. Einige Rechtsanwälte*innen der Kanzlei Dr. Heinze & Partner waren selbst im staatlichen Sektor an Universitäten oder Hochschulen bzw. wirtschaftlichen Sektor tätig - z.B. der Gründungspartner Dr. Arne-Patrik Heinze, der Inhaber einer W2-Professur an einer Polizeiakademie sowie geschäftsführender Gründungsgesellschafter der BeckAkadmie (Verlag C.H. Beck) war. Vieles lässt sich nachahmen – Fachkompetenz nicht! Medienpräsenz und eine Gewinnermentalität sind den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner wichtig. Medien bedeuten Kommunikation. Sie sind bei der Aufklärung ungerechter Ereignisse immer wieder hilfreich und können ein entscheidender Faktor sein, insbesondere, wenn Recht und Gerechtigkeit zu divergieren drohen.
Auch Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick spielen bei den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner eine zentrale Rolle – aber erst, nachdem eine wissenschaftlich fundierte Verhandlungsposition aufgebaut wurde. Einen ordnungsgemäßen Antrag bekommen die meisten Rechtsanwälte in der Regel gestaltet – aber in der Argumentation im Verfahren zeigt sich, ob Ihr Rechtsanwalt in der Lage ist, wissenschaftlich zu argumentieren. Aufgrund ihrer Reputation, die nicht lediglich auf Medienberichten und Internetaktivität, sondern insbesondere auf wissenschaftlich fundierten Fachpublikationen basiert, die auch von Gerichten bei ihren Entscheidungen berücksichtigt werden müssen, werden Dr. Heinze & Partner von diversen Kollegen, Ärzten, Professoren, Intellektuellen sowie Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik empfohlen.
Wegen zunehmender Auffälligkeiten im Rahmen der Rezensionen bei Google sowie anderen Portalen im Internet, deren Anzahl oft in einem erstaunlichen Missverhältnis zur Größe einer Kanzlei steht, sei bemerkt, dass die die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner keine Bewertungen kaufen und für gute Bewertungen auch keine Vergünstigungen geben, da dies rechtswidrig ist.
Medizinische Studiengänge
Psychologie/Pharmazie
alle anderen Studiengänge
Aufgrund ihres wissenschaftlichen Ansatzes gelang es den Rechtsanwälten Dr. Arne-Patrik Heinze und Henning Heinze wiederholt, für ihre Mandanten einen Studienplatz einzuklagen. Es zeichnet sie aus, dass sie nicht lediglich die bisherige Rechtsprechung verfolgen und anwenden, sondern innovativ immer wieder neue Wege kreieren, um Studienplätze in allen Studiengängen einzuklagen, wenngleich eine Vielzahl der Studienplatzklagen der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie, Lehramt, Pharmazie, soziale Arbeit, Jura und BWL betrifft. Dr. Heinze & Partner bearbeiten Ihr Mandat individuell, professionell und fachkompetent niveauvoll. Bei der Kapazitätsberechnung werden Dr. Heinze & Partner bei Bedarf von einem Experten aus der Mathematik unterstützt.
An dieser Stelle erörtern Dr. Heinze & Partner Ihnen zunächst die Ausgangssituation und den Begriff der Studienplatzklage. Inhaltliche Ausführungen zum Einklagen eines Studienplatzes finden Sie ausformuliert beim Ablauf der Studienplatzklage und im Überblick auf der Infographik Studienplatzklage.
Gute Abiturnoten werden mittlerweile oft inflationär vergeben, weshalb die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber mit einem Einser-Abitur gestiegen ist, so dass zunehmend mehr Schulabsolventen auf eine Studienplatzklage durch einen auf die Studienplatzklage spezialisierten Rechtsanwalt angewiesen sind. Zudem gibt es in einem Jahrgang prozentual mehr Abiturienten als vor Jahrzehnten und mittlerweile über 8000 Studiengänge. Die damit verbundenen Zunahme an Studienbewerbern auf der einen Seite stehen Kürzungen der Mittel auf der anderen Seite gegenüber. Professorenstellen werden nicht nachbesetzt und diverse Kosten, die eigentlich aus den öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert werden müssten, können nur gedeckt werden, weil sich die Hochschulen aus Drittmitteln finanzieren und sich somit in Abhängigkeiten begeben. Abgesehen davon, dass dadurch in massiver Weise die wissenschaftliche Neutralität gefährdet wird, führen die gekürzten Mittel dazu, dass die Hochschulen zum Teil rechtliche Wege suchen, um der sogenannten Studienplatzklage bereits im Vorfeld entgegenzuwirken und das Einklagen eines Studienplatzes zu verhindern. Diese Vorgehensweise der Hochschulen führt dazu, dass es immer wichtiger wird, sich beim Einklagen eines Studienplatzes professioneller Hilfe zu bedienen. Dr. Heinze & Partner als Rechtsanwälte für die Studienplatzklage werden Ihnen professionell und umfassend helfen, die im Verfahren lauernden Fallen zu umgehen und Ihre Erfolgsaussichten zu optimieren.
Der rechtliche Rahmen der Studienplatzklage basiert auf der in Artikel 12 des Grundgesetzes verankerten freien Berufswahl. Sie wird durch den sogenannten Numerus Clausus in vielen Studiengängen eingeschränkt. Diese Einschränkung ist nur insoweit verfassungskonform, als die Universitäten bzw. Hochschulen ihre Kapazitäten an Studienplätzen vollständig ausschöpfen. Hier setzen Dr. Heinze & Partner mit der Studienplatzklage zum Einklagen eines Studienplatzes unter anderem an. Es ist eines der Ziele, im Laufe des Verfahrens aufzudecken, dass die Universität bzw. Hochschule ihre Kapazitäten falsch berechnet und somit nicht voll ausgeschöpft hat. In diesem Rahmen haben Sie aus der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG einen Anspruch auf gleichen Zugang.
Ein auf Studienplatzklagen spezialisierter Rechtsanwalt aus der Kanzlei Dr. Heinze & Partner, der sich in der Materie auskennt, wird individuell entscheiden, ob etwaige Gerichtsanträge nur außerkapazitär kapazitätsbezogen oder auch innerkapazitär gestellt werden und inwieweit es weitere Möglichkeiten gibt. Er wird diverse Strategien mit unterschiedlichen Anträgen und Hilfsanträgen gegeneinander abwägen und Ihnen den für Sie optimalen Weg aufzeigen.
Dabei sind diverse Fristen zu beachten.
Viele Mandanten fragen uns, welche Bedeutung der Terminus Studienplatzklage eigentlich hat. Bei der sogenannten Studienplatzklage handelt es sich in der Regel nicht nur um eine tatsächliche Klage. Es geht auch nicht nur um das Einklagen eines Studienplatzes. Vielmehr geht es regelmäßig um einen Antrag beim Verwaltungsgericht, der darauf gerichtet ist, dass dem Antragsteller im einstweiligen Rechtsschutz ein sogenannter außerkapazitärer Studienplatz oder ein innerkapazitärer Studienplatz zugesprochen wird. Als außerkapazitärer Studienplatz wird ein Studienplatz bezeichnet, wenn im Verfahren darauf hingearbeitet wird, dass das Gericht Studienplätze freigibt, die die Universitäten bzw. Hochschulen bei ihren ursprünglichen Berechnungen fälschlicherweise nicht mit einbezogen haben. Zum leichteren Verständnis für den Laien wird auch ein Eilverfahren dennoch oft als Studienplatzklage bezeichnet.
Eine tatsächliche Klage (Hauptsacheverfahren) wird grundsätzlich nur notwendig, wenn der Bewerber gerichtlich einen der sogenannten innerkapazitären – also einen von der Universität freigegebenen – Studienplätze einklagen möchte bzw. bei außerkapazitären Studienplätzen der Verfristung der Hauptsache entgegengewirkt werden muss, weil ein Widerspruchsverfahren zum Beispiel entbehrlich und ein außerkapazitärer universitärer Antrag bereits abgelehnt worden ist. Die Studienplatzklage bezüglich eines innerkapazitären Studienplatzes führt nur in einigen Konstellationen zum Erfolg, denn es steht den Universitäten bzw. Hochschulen innerhalb eines gesetzlich und in der Rechtsprechung vorgegebenen Rahmens frei, die von ihnen ermittelten Plätze nach ihren Maßgaben auf einem schlüssigen und transparenten System basierend zu verteilen. Deshalb zielen wir mit den Studienplatzklagen oft auf das Einklagen außerkapazitärer Studienplätze. Seit dem Jahr 2020 gelten innerkapazitär aufgrund einer aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings neue Maßstäbe, bei denen die Eignung im Vordergrund steht und die Entscheidungsfreiheit der Hochschulen erheblich eingeschränkt wurde. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben sind zum Teil bis heute nicht ordnungsgemäß umgesetzt worden, so dass insoweit Angriffsfläche besteht.
In vielen Fällen werden nicht frei gegebene Plätze aufgedeckt und zwischen den Antragsstellern – also denjenigen, die einen Studienplatz einklagen – verteilt. Die Anzahl dieser außerkapazitären Studienplätze ist jedoch geringer als die Zahl der innerkapazitären Studienplätze. Außerkapazitär kann es vorkommen, dass auf 40 vom Gericht freigegebene Plätze 140 oder mehr Bewerber entfallen. Dann wird häufig im Losverfahren über den Erhalt oder Nichterhalt eines Studienplatzes entschieden. Auch wenn dies zunächst willkürlich klingt, gibt es Strategien eines auf die Studienplatzklage spezialisierten Rechtsanwalts, mit denen der Glücksfaktor bei der Studienplatzklage minimiert werden kann, zumal einige Gerichte auch nach innerkapazitären Leistungskriterien vergeben. Genauere Informationen zur Strategie bei Studienplatzklagen erhalten Sie in einer Erstberatung und finden Sie im Ansatz gesondert unter den Punkten „Ablauf der Studienplatzklage“ und „Strategie der Studienplatzklage“.
Oft wird den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner direkt zu Beginn der Erstberatung für das Einklagen eines Studienplatzes die Frage gestellt, welchen Einfluss die Note des Abiturs auf die Erfolgsaussichten der Studienplatzklage hat. Zunächst hat die Abiturnote keinen Einfluss darauf, ob sich der Bewerber überhaupt an ein Gericht wenden und sich an einer Universität bzw. Hochschule einklagen kann. Dieses Recht steht in Anlehnung an Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz jedem zu, der die nötige Qualifikation nachweisen kann, der es bedarf, um ein Studium in Deutschland zu beginnen.
Die Abiturnote spielt auch bei der Entscheidung des Gerichts über die Vergabe der außerkapazitären Studienplätze unter denjenigen, die einen Studienplatz einklagen, nur eine begrenzte Rolle. Diverse Gerichte neigen dazu, freie Plätze im Losverfahren unter denjenigen, die einen Studienplatz einklagen, zu vergeben. Der Hintergrund ist wenig spektakulär. Ein Losverfahren stellt beim Einklagen eines Studienplatzes den geringsten Verwaltungsaufwand dar, wenngleich die Durchführung eines Losverfahrens verfassungsrechtlich bedenklich und in der mancherorts dargelegten Form recht manipulationsanfällig ist.
Für Bewerber mit guten Abiturnoten, die nur knapp den Numerus Clausus verfehlen, mag dies zunächst eine Enttäuschung sein – für Bewerber mit schlechteren Abiturnoten ist es wohl zunächst ein Grund zum Aufatmen. Studienplatzkläger mit guten Noten haben unter Umständen innerkapazitär gute Chancen oder wählen außerkapazitär Gerichte, die bei der Vergabe der Studienplätze im Rahmen der Studienplatzklagen die Warteliste der jeweiligen Universitäten bzw. Hochschulen und die damit zusammenhängenden Eignungskriterien heranzuziehen. Hinzu kommt eine Vielzahl weiterer Faktoren, die zu beachten sind. Als auf die Studienplatzklage spezialisierte Rechtsanwälte werden Dr. Heinze & Partner Sie zielführend beraten. Dr. Heinze & Partner sind auf Studienplatzklagen spezialisiert und werden alle relevanten Kriterien und damit auch die Abiturnote in die Strategie beim Einklagen eines Studienplatzes einbeziehen und die Studienplatzklage individuell auf Sie abstimmen.
Somit lässt sich zusammenfassen, dass die Abiturnote nicht entscheidend ist, sie aber durch den Anwalt für die Studienplatzklage durchaus mit einbezogen werden kann, wenn der Bewerber dadurch Vorteile hat.